Rechte und Pflichten als Lehrperson
Mit der eignen Klasse/Gruppe einen Ausflug ans oder ins Wasser zu organisieren erfordert Planung. Ein wichtiger Teil dabei ist das Klären der eigenen Rechte und Pflichten als Lehr- oder Aufsichtsperson. Aufgrund der föderalen Struktur der Schweiz ist dies nicht einheitlich geregelt. Informieren Sie sich vorgängig bei der Schulleitung oder der Gemeinde/Kanton, welche Regelungen gelten und welche Ausbildungen vorgeschrieben sind.
Ergänzend dazu liefert die SLRG Empfehlungen zur Ausbildung und Gruppengrösse, welche keinen rechtlich bindenden Charakter haben, sich aber nach Art der geplanten Aktivität und Überwachung des Gewässers richten.