Sämtliche für die Anerkennung relevanten Dokumente müssen der SLRG Geschäftsstelle zur Prüfung zugestellt werden. Die SLRG Geschäftsstelle klärt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachpersonen ab, ob und auf welcher Stufe (Grund- oder Kaderstufe) die Ausbildung durch die SLRG anerkannt wird.
Die Prüfung der eingereichten Dokumente nimmt bei Ausbildungen, welche uns noch nicht bekannt sind, ungefähr vier Wochen in Anspruch (ab Eintreffen der vollständigen Unterlagen). Bitte stellen Sie den Antrag zur Anerkennung frühzeitig.