07.02.2012
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Heinz Reiser, (04.08.56)

Unter keinen Umständen für Drittpersonen...

(Originalgetreue Abschrift eines Briefes des Eidg. Luftamtes)

Bern,  4. August 1956
Ausweis für Fallschirmwart
Das Eidgenössische Luftamt bestätigt, dass
Herrn Reiser Heinz, 1930, von Fischenthal, wohnhaft in Zürich
mit der Wartung seiner eigenen oder zur Verfügung gestellter Fallschirme der Typen Pioneer 35 und 24 Fuss sowie Irvin 32 und 24 Fuss vertraut ist und anerkennt ihn hiermit als Fallschirmwart.
Unter keinen Umständen darf er vorläufig Fallschirme für Drittpersonen falten.
Dieser Ausweis wird zurückgezogen bei Feststellung unsachgemässer oder nicht genügend sorgfältiger Wartung sowie beim Auftauchen begründeter Zweifel über die Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit des Fallschirmwartes.
Eidg. Luftamt, Sektion Flugmaterial



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